Gebäudeschadstoffe
Sachkundiger nach TRGS 519, 521 und 524
Untersuchung, Gutachten, Koordination
Asbest im Fliesenkleber?
Holzschutzmittel im Dachstuhl?
Alte Mineralwolle im Dach?
Asbest, alte Mineralwollen, PCP, Lindan, PCB und PAK gehören zu den häufigsten Gebäudeschadstoffen im Bestand.
Sie wurden bis in die 1990er Jahre regulär verbaut und sind ohne Untersuchung nicht erkennbar. Wer ohne vorherige Klärung saniert oder zurückbaut, riskiert die Gesundheit der Handwerker und Bewohner und verstößt gegen die Gefahrstoffverordnung.
Für Gebäude mit Baubeginn vor dem 31. Oktober 1993 gilt die gesetzliche Asbestvermutung. Die Übergangsphase geht hierbei sogar bis 1996, da bei bereits im Bau befindlichen Gebäuden meist noch asbesthaltige Materialien verbaut wurden.
Liegen keine belastbaren Informationen zur Bau- und Nutzungsgeschichte vor, ist von Asbest auszugehen, bis das Gegenteil belegt ist. Die Erkundung liegt dabei beim ausführenden Betrieb. Verfügt dieser nicht selbst über die erforderliche Sachkunde, ist externer Sachkundiger hinzuzuziehen.
Als Sachkundiger nach TRGS 519 Anlage 3, TRGS 521 und TRGS 524 untersuche ich Bestandsgebäude auf diese Stoffe und erstelle bauteilbezogene Schadstoffgutachten. Geht es weiter in die Sanierung, übernehme ich auf Wunsch auch die
Koordination der Arbeiten im kontaminierten Bereich.
Ich bin im Großraum Hamburg und in Schleswig-Holstein für private Bauherren, Architekten, Hausverwaltungen,
Bauunternehmen und Behörden tätig.
Meine Leistungen im Überblick:
- Asbesterkundung nach GefStoffV: historische und technische Erkundung, Probenahme an asbestverdächtigen
Materialien, Bewertung - Vorerkundung und Probenahme: historische Recherche, Begehung, Span-, Putz-, Material- und Staubprobenahme.
Laboranalyse über akkreditiertes Fachlabor - Schadstoffgutachten: bauteilbezogene Kartierung, Bewertung gegen geltende Richtwerte, Maßnahmenempfehlung
- Gefährdungsbeurteilung und Arbeits- und Sicherheitsplan: nach § 7 Gefahrstoffverordnung, TRGS 519 und TRGS 524, einschließlich Messkonzept und Schutzmaßnahmen
- Koordination im kontaminierten Bereich: als schriftlich bestellter Koordinator nach TRGS 524
Kontaktieren Sie mich für ein unverbindliches Erstgespräch.

Asbest und KMF:
Vorkommen
Asbest in Gebäuden
Asbest wurde bis zum Verbot 1993 in mehreren
hundert Bauprodukten eingesetzt. Für die Beurteilung entscheidend ist, ob die Fasern fest oder schwach
gebunden vorliegen. Davon hängen die Faserfreisetzung, die erforderlichen Schutzmaßnahmen und der Aufwand der Sanierung ab.
Fest gebundene Asbestprodukte
Fest gebundene Produkte haben einen Asbestanteil von <15% in einer Zementmatrix, die Rohdichte liegt über 1.400 kg/m³. Dazu gehören Asbestzementplatten für Dach und Fassade, Wellplatten, Lüftungs- und Abwasserleitungen, Blumenkästen und Fensterbänke.
Solange die Oberfläche intakt ist, ist die Faserfreisetzung gering. Kritisch wird es bei Verwitterung sowie bei Bearbeitung durch Bohren, Sägen, Schleifen oder Hochdruckreinigung.
Schwach gebundene Asbestprodukte
Schwach gebundene Produkte enthalten >60% Asbest bei einer Rohdichte unter 1.000 kg/m³.
Typisch sind Spritzasbest, Leichtbauplatten wie Sokalit oder Promabest, Brandschutzverkleidungen an Stahlstützen, Dichtschnüre und Nachtspeicheröfen.
Hier setzen sich Fasern bereits bei Erschütterung oder Luftströmung frei.
Die Sanierung ist genehmigungspflichtig und erfordert deutlich weitergehende Schutzmaßnahmen.
Weniger bekannt und heute besonders relevant sind die sogenannten neuen Fundstellen: asbesthaltige Fliesenkleber, Spachtelmassen, Putze und Fensterkitte.
Sie sind optisch nicht erkennbar und werden bei Renovierungen regelmäßig übersehen. Genau hier setzt die Asbestvermutung der Gefahrstoffverordnung an.
Alte Mineralwollen (KMF)
Künstliche Mineralfasern aus Glas- und Steinwolle, die vor 1996 hergestellt wurden, gelten als krebsverdächtig.
Erst seit Juni 2000 dürfen ausschließlich biolösliche
Fasern verwendet werden. Alte Mineralwolle findet sich in Dachdämmungen, Zwischensparren-dämmungen, Trennwänden, abgehängten Decken und an haustechnischen Leitungen. Eine Unterscheidung nach Augenschein ist nicht möglich, entscheidend ist der Kanzerogenitätsindex aus der Laboranalyse.
Bei Rückbau und Entsorgung gelten die Anforderungen der TRGS 521.
Gebäudeschadstoffe:
Vorkommen
In den meisten Bestandsgebäuden vor 1990 sind
Gebäudeschadstoffe in einem oder mehreren Bauteilen nachweisbar. Mein Schwerpunkt liegt auf den
Stoffgruppen, die im Hochbau am häufigsten
vorkommen. Ich arbeite nach TRGS 519, TRGS 521, TRGS 524 und der DGUV Regel 101-004 (ehemals BGR 128).
Holzschutzmittel: PCP, Lindan, DDT
Pentachlorphenol (PCP), Lindan (Hexachlorcyclohexan) und DDT wurden jahrzehntelang in Holzschutzmitteln eingesetzt. Sie finden sich heute noch in Dachstühlen, Fachwerk, Holzpaneelen und Fertighäusern aus den 1960er und 1970er Jahren. PCP ist krebserzeugend und produktionsbedingt mit Dioxinen verunreinigt. In der ehemaligen DDR wurde häufig das DDT- und Lindan-haltige Holzschutzmittel Hylotox eingesetzt.
Nach energetischen Sanierungen werden die
Belastungen oft erst auffällig. Dichtere Hülle, weniger Luftwechsel, höhere Bauteiltemperaturen und die Raumluftkonzentrationen steigen.
PCB in Fugen, Anstrichen und Beschichtungen
Polychlorierte Biphenyle (PCB) wurden bis 1989 in Fugendichtmassen, Deckenbeschichtungen, flammhemmenden Anstrichen und in Kondensatoren von Leuchten eingesetzt. Auffällig sind vor allem öffentliche Gebäude und Schulen aus den 1960er und 1970er Jahren. Aus den Primärquellen wandert PCB in angrenzende Bauteile: in Putze, Holzwerkstoffe und Estriche. Diese Sekundärquellen geben den Stoff über Jahre an die Raumluft ab.
PAK und Teer im Hochbau
Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) finden sich vor allem in teerhaltigen Klebstoffen unter Parkett, in Bitumenbahnen, Teerpappen und Teerkork. Beim Rückbau gelangen sie als Staub oder Aerosol in die Atemluft. Mehrere PAK-Verbindungen, darunter Benzo(a)pyren, sind krebserzeugend.


Vorerkundung und
Probenahme
Eine Schadstoffuntersuchung beginnt mit der
Vorerkundung nach TRGS 524 Nr. 3.2.1.
Wer hier abkürzt, nimmt Proben an den falschen
Stellen und bekommt Ergebnisse, mit denen niemand arbeiten kann.
In der Vorerkundung werte ich die Bau- und Nutzungsgeschichte aus, sichte Pläne und Bauakten und gehe das Gebäude bauteilweise ab. Daraus ergibt sich, an welchen Stellen ich welche Proben nehme.
Folgende Probenahmen führe ich durch:
- Materialproben aus asbestverdächtigen Bauteilen, Putzen, Klebern und Spachtelmassen
- Spanproben aus Holzbauteilen für die Analytik auf Holzschutzmittel
- Putz- und Materialproben aus Anstrichen, Fugen und Beschichtungen
- Dämmstoffproben zur Bestimmung des Kanzerogenitätsindex bei Mineralwolle
- Staubproben als Wisch- oder Sammelprobe nach DIN-konformem Vorgehen
Die Laboranalytik und die Raumluftmessung
erfolgen in Zusammenarbeit mit akkreditierten Fachlaboren.
Arbeits- und Sicherheitspläne und Gefährdungsbeurteilung
Sind Gebäudeschadstoffe in beurteilungsrelevanter Höhe nachgewiesen, fordern § 7 Gefahrstoffverordnung und TRGS 524 eine Gefährdungsbeurteilung und einen Arbeits- und Sicherheitsplan.
Beides muss vor Beginn der Arbeiten vorliegen und darf nur von einer fachkundigen Person erstellt werden.
Ich erstelle für meine Auftraggeber:
- Gefährdungsbeurteilungen nach § 7 Gefahrstoffverordnung mit tätigkeits- und bauteilbezogener Expositionsabschätzung
- Arbeits- und Sicherheitspläne nach TRGS 524 Anlage 3 mit allen geforderten Bestandteilen: Standortbeschreibung, Schadstoffermittlung, Schutzzonen, Schutzmaßnahmen, Messkonzept, Entsorgung, Dokumentation
- Konzepte für staubarmes Arbeiten einschließlich Abschottung, Unterdruckhaltung und Schwarz-Weiß-Trennung
- Hinweise zur fachgerechten Entsorgung und zu Transportwegen
- Abstimmung mit beteiligten Gewerken und mit der SiGeKo-Funktion nach Baustellenverordnung
Wo nach Baustellenverordnung ein SiGe-Plan zu erstellen ist, ist der Arbeits- und Sicherheitsplan dessen Bestandteil (TRGS 524 Nr. 6 Abs. 3).


Koordination im
kontaminierten Bereich
Sind an der Sanierung mehrere Auftragnehmer
beteiligt, fordert TRGS 524 Nr. 3.2.2 die schriftliche
Bestellung eines fachkundigen Koordinators durch den Bauherrn. Der Koordinator hat Weisungsbefugnis
gegenüber allen Auftragnehmern und deren
Beschäftigten und überwacht lückenlos, dass der Arbeits- und Sicherheitsplan eingehalten wird.
Als bestellter Koordinator nach TRGS 524 und DGUV Regel 101-004 übernehme ich:
- Einweisung aller Beschäftigten in die jeweiligen Gefährdungen und Schutzmaßnahmen
- Lückenlose Überwachung der Einhaltung von Betriebsanweisungen und Arbeits- und
Sicherheitsplan - Veranlassung erforderlicher Messungen und
Bewertung der Ergebnisse mit den ausführenden Betrieben - Zeitliche Abstimmung der Einzelgewerke und
Bewertung gegenseitiger Beeinflussung - Fortschreibung des Arbeits- und Sicherheitsplans bei nicht erfassten Situationen
- Dokumentation aller Vorgänge
Siehe auch: SiGeKo & Beratung
Wann ich tätig werde
Eine Untersuchung auf Gebäudeschadstoffe ist
insbesondere sinnvoll:
- Vor dem Kauf einer Bestandsimmobilie, um das Risiko nicht erst nach Vertragsschluss zu
entdecken
- Vor Dachausbau, Innensanierung oder
Nutzungsänderung
- Vor Abbruch und Rückbau, für den Arbeitsschutz und die richtige Entsorgung
- Bei Geruchsauffälligkeiten oder gesundheitlichen Beschwerden im Bestand
- Vor jeder Tätigkeit an Bausubstanz mit
Baubeginn vor dem 31. Oktober 1993, da dort die gesetzliche Asbestvermutung greift
- Bei Verdacht auf Holzschutzmittel im Rahmen eines Holzschutzgutachtens (siehe: Holz- und Bautenschutz)

