Gebäudeschadstoffe
Sachkundiger nach TRGS 524
Untersuchung, Gutachten, Koordination
Holzschutzmittel im Dachstuhl?
PCB in Fugen? PAK unter dem Parkett?
PCP, Lindan, PCB und PAK gehören zu den häufigsten Gebäudeschadstoffen im Bestand.
Sie wurden bis in die 1990er Jahre regulär verbaut und sind ohne Untersuchung nicht erkennbar. Wer ohne vorherige Klärung saniert oder zurückbaut, riskiert die Gesundheit der Handwerker und Bewohner und verstößt gegen die Gefahrstoffverordnung.
Als Sachkundiger nach TRGS 524 untersuche ich Bestandsgebäude auf diese Stoffe und erstelle bauteilbezogene
Schadstoffgutachten. Geht es weiter in die Sanierung, übernehme ich auf Wunsch auch die Koordination der Arbeiten
im kontaminierten Bereich.
Ich bin im Großraum Hamburg und in Schleswig-Holstein für private Bauherren, Architekten, Hausverwaltungen und Behörden tätig.
Meine Leistungen im Überblick:
• Vorerkundung und Probenahme: historische Recherche, Begehung, Span-, Putz- und Staubprobenahme. Laboranalyse über akkreditiertes Fachlabor.
• Schadstoffgutachten: bauteilbezogene Kartierung, Bewertung gegen geltende Richtwerte, Maßnahmenempfehlung.
• Gefährdungsbeurteilung und Arbeits- und Sicherheitsplan: nach § 7 Gefahrstoffverordnung und TRGS 524 Anlage 3,
einschließlich Messkonzept und Schutzmaßnahmen.
• Koordination im kontaminierten Bereich: als schriftlich bestellter Koordinator nach TRGS 524.
Kontaktieren Sie mich für ein unverbindliches Erstgespräch.

Gebäudeschadstoffe:
Vorkommen
In den meisten Bestandsgebäuden vor 1990 sind
Gebäudeschadstoffe in einem oder mehreren Bauteilen nachweisbar. Mein Schwerpunkt liegt auf den drei Stoffgruppen, die im Hochbau am häufigsten
vorkommen. Ich arbeite nach TRGS 524 und der DGUV Regel 101-004 (ehemals BGR 128).
Holzschutzmittel: PCP, Lindan, DDT
Pentachlorphenol (PCP), Lindan (Hexachlorcyclohexan) und DDT wurden jahrzehntelang in Holzschutzmitteln eingesetzt. Sie finden sich heute noch in Dachstühlen, Fachwerk, Holzpaneelen und Fertighäusern aus den 1960er und 1970er Jahren. PCP ist krebserzeugend und produktionsbedingt mit Dioxinen verunreinigt. In der ehemaligen DDR wurde häufig das DDT- und Lindan-haltige Holzschutzmittel Hylotox eingesetzt.
Nach energetischen Sanierungen werden die Belastungen oft erst auffällig. Dichtere Hülle, weniger Luftwechsel, höhere Bauteiltemperaturen — die Raumluftkonzentrationen steigen.
PCB in Fugen, Anstrichen und Beschichtungen
Polychlorierte Biphenyle (PCB) wurden bis 1989 in Fugendichtmassen, Deckenbeschichtungen, flammhemmenden Anstrichen und in Kondensatoren von Leuchten eingesetzt. Auffällig sind vor allem öffentliche Gebäude und Schulen aus den 1960er und 1970er Jahren. Aus den Primärquellen wandert PCB in angrenzende Bauteile: in Putze, Holzwerkstoffe und Estriche. Diese Sekundärquellen geben den Stoff über Jahre an die Raumluft ab.
PAK und Teer im Hochbau
Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) finden sich vor allem in teerhaltigen Klebstoffen unter Parkett, in Bitumenbahnen, Teerpappen und Teerkork. Beim Rückbau gelangen sie als Staub oder Aerosol in die Atemluft. Mehrere PAK-Verbindungen, darunter Benzo(a)pyren, sind krebserzeugend.
Vorerkundung und
Probenahme
Eine Schadstoffuntersuchung beginnt mit der
Vorerkundung nach TRGS 524 Nr. 3.2.1.
Wer hier abkürzt, nimmt Proben an den falschen
Stellen und bekommt Ergebnisse, mit denen niemand arbeiten kann.
In der Vorerkundung werte ich die Bau- und Nutzungsgeschichte aus, sichte Pläne und Bauakten und gehe das Gebäude bauteilweise ab. Daraus ergibt sich, an welchen Stellen ich welche Proben nehme.
Folgende Probenahmen führe ich selbst durch:
• Spanproben aus Holzbauteilen für die Analytik auf Holzschutzmittel
• Putz- und Materialproben aus Anstrichen, Fugen und Beschichtungen
• Staubproben als Wisch- oder Sammelprobe nach DIN-konformem Vorgehen.
Die Laboranalytik und die Raumluftmessung erfolgen in Zusammenarbeit mit akkreditierten Fachlaboren.


Arbeits- und Sicherheitspläne und Gefährdungsbeurteilung
Sind Gebäudeschadstoffe in beurteilungsrelevanter Höhe nachgewiesen, fordern § 7 Gefahrstoffverordnung und TRGS 524 eine Gefährdungsbeurteilung und einen Arbeits- und Sicherheitsplan.
Beides muss vor Beginn der Arbeiten vorliegen und darf nur von einer fachkundigen Person erstellt werden.
Ich erstelle für meine Auftraggeber:
- Gefährdungsbeurteilungen nach § 7 Gefahrstoffverordnung mit tätigkeits- und bauteilbezogener Expositionsabschätzung
- Arbeits- und Sicherheitspläne nach TRGS 524 Anlage 3 mit allen geforderten Bestandteilen: Standortbeschreibung, Schadstoffermittlung, Schutzzonen, Schutzmaßnahmen, Messkonzept, Entsorgung, Dokumentation
- Konzepte für staubarmes Arbeiten einschließlich Abschottung, Unterdruckhaltung und Schwarz-Weiß-Trennung
- Hinweise zur fachgerechten Entsorgung und zu Transportwegen
- Abstimmung mit beteiligten Gewerken und mit der SiGeKo-Funktion nach Baustellenverordnung
Wo nach Baustellenverordnung ein SiGe-Plan zu erstellen ist, ist der Arbeits- und Sicherheitsplan dessen Bestandteil (TRGS 524 Nr. 6 Abs. 3).
Koordination im
kontaminierten Bereich
Sind an der Sanierung mehrere Auftragnehmer
beteiligt, fordert TRGS 524 Nr. 3.2.2 die schriftliche
Bestellung eines fachkundigen Koordinators durch den Bauherrn. Der Koordinator hat Weisungsbefugnis
gegenüber allen Auftragnehmern und deren
Beschäftigten und überwacht lückenlos, dass der Arbeits- und Sicherheitsplan eingehalten wird.
Als bestellter Koordinator nach TRGS 524 und DGUV Regel 101-004 übernehme ich:
- Einweisung aller Beschäftigten in die jeweiligen Gefährdungen und Schutzmaßnahmen
- Lückenlose Überwachung der Einhaltung von Betriebsanweisungen und Arbeits- und
Sicherheitsplan - Veranlassung erforderlicher Messungen und
Bewertung der Ergebnisse mit den ausführenden Betrieben - Zeitliche Abstimmung der Einzelgewerke und
Bewertung gegenseitiger Beeinflussung - Fortschreibung des Arbeits- und Sicherheitsplans bei nicht erfassten Situationen
- Dokumentation aller Vorgänge
Siehe auch: SiGeKo & Beratung


Wann ich tätig werde
Eine Untersuchung auf Gebäudeschadstoffe ist
insbesondere sinnvoll:
- Vor dem Kauf einer Bestandsimmobilie, um das Risiko nicht erst nach Vertragsschluss zu
entdecken - Vor Dachausbau, Innensanierung oder
Nutzungsänderung - Vor Abbruch und Rückbau, für den Arbeitsschutz und die richtige Entsorgung
- Bei Geruchsauffälligkeiten oder gesundheitlichen Beschwerden im Bestand
- Bei Verdacht auf Holzschutzmittel im Rahmen eines Holzschutzgutachtens (siehe: Holz- und Bautenschutz)
